7.1 Ständige Weiterentwicklung
Die Reform der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft hat viele Verbesserungen gebracht: Die Verfahrensdauer in der Einwanderung ist um rund ein Drittel gesunken, die Kapazitäten für Antragstermine in der Staatsbürgerschaft wurden vervielfacht, die telefonische Erreichbarkeit wurde sichergestellt und die Serviceorientierung in der DNA der Behörde verankert. Es ist gelungen, ein solides Fundament zu legen, auf dem die Abteilung weiterhin wachsen und lernen kann.
Der begleitete Reformprozess endet und geht fließend in einen ständigen Verbesserungsprozess über. Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft ist nun nachhaltig so aufgestellt, dass sie die eigene Arbeitsweise kontinuierlich hinterfragen und Prozesse ständig optimieren kann. Dabei ist die Qualität der Entscheidungen durch integrierte Managementsysteme weiterhin abgesichert.
Diese ständige Weiterentwicklung wird angesichts zukünftiger Herausforderungen notwendig sein, damit Wien für Menschen aus aller Welt weiterhin attraktiv bleibt: In der Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft werden komplexe Bundesgesetze vollzogen, und geopolitische Entwicklungen haben einen massiven Einfluss auf die Nachfrage. Die Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft muss weiterhin in der Lage bleiben, flexibel auf Veränderungen einzugehen und ihre Arbeitsweise neuen Fragestellungen anzupassen.



