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Landtag

21. Wahlperiode

41. Sitzung vom 24. April 2025

Sitzungsbericht

 

(Beginn um 9.04 Uhr)

 

Vorsitzende: Erster Präsident Ernst Woller, Zweiter Präsident Ing. Christian Meidlinger und Dritter Präsident Mag. Manfred Juraczka

 

Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: Abg. Mag. Michael Aichinger, Abg. Safak Akcay, Abg. Ilse Fitzbauer, Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS, Abg. Dr. Katarzyna Greco, MIEM, Abg. Mag. Barbara Huemer, Abg. Silvia Janoch, Abg. Nikolaus Kunrath, Abg. Dr. Josef Mantl, MA, Abg. Mag. Ulrike Nittmann, Abg. Dr. Sascha Obrecht, Abg. Yvonne Rychly, Abg. Benjamin Schulz, Abg. Mag. Stefanie Vasold und Abg. Harald Zierfuß

 

Präsident Ernst Woller eröffnet die Sitzung.

 

1. Entschuldigt sind Abg. Mag. Bernadette Arnoldner, Abg. Peter L. Eppinger, Abg. Ing. Erol Holawatsch, Abg. Wolfgang Kieslich, Abg. Barbara Novak, MA, Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia, Abg. Wolfgang Seidl, Abg. Erich Valentin und Abg. Kurt Wagner sowie zeitweilig Abg. Christian Deutsch, Abg. Margarete Kriz-Zwittkovits, Abg. Mag. Mag. Julia Malle, Abg. Jörg Neumayer, MA, Abg. Ing. Astrid Rompolt, MA und Abg. Kilian Stark.

 

2. Präsident Ernst Woller hält einen Nachruf auf den am 17. April 2025 verstorbenen Bundesrat a.D., Volksanwalt a.D., Staatssekretär im Bundeskanzleramt a.D. und Abgeordneten zum Nationalrat a.D. Dr. Peter Kostelka. Im Anschluss wird eine Gedenkminute abgehalten.

 

3. Präsident Ernst Woller hält eine Rede zu den historischen Ereignissen im Gedenkjahr 2025.

 

4. In der Fragestunde werden von Präsident Ernst Woller folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet:

 

(FSP-387142-2025-KSP/LM) 1. Anfrage von Abg. Katharina Weninger, BA an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:

 

"Sehr geehrter Herr Landesrat! Im August 2024 hat die vergangene Bundesregierung eine Richtlinie zur Persönlichen Assistenz erlassen. Können Sie uns darstellen, warum die Wiener Landesregierung dieser Richtlinie nicht zugestimmt hat?"

 

(FSP-407313-2025-KFP/LM) Gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien entfällt die Beantwortung der 2. Anfrage von Abg. Wolfgang Seidl an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:

 

"Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind ab dem 15. Lebensjahr, wenn der jeweilige Status nach dem 31. Dezember 2024 zuerkannt wurde, verpflichtet, eine Integrationserklärung zu unterzeichnen sowie an den angebotenen Deutsch- und Wertekursen teilzunehmen, mitzuwirken und diese abzuschließen (§ 6 Abs. 1 Integrationsgesetz). Bei Nichterfüllung der Integrationsmaßnahmen sieht das Integrationsgesetz eine Kürzung der Sozialhilfe bzw. der bedarfsorientierten Mindestsicherung vor. Der Vollzug der Sanktionen obliegt den zuständigen Stellen der Länder, in Wien der MA 40. In welcher Form und wie oft hat die Stadt Wien seit September 2024 Sanktionen auf Grund einer fehlenden oder mangelhaften Integrationserklärung sowie fehlenden Mitwirkung (jeweils) bei Deutsch- oder Wertekursen sowie der fehlenden Mitwirkung nach § 6 Abs. 1 Integrationsgesetz umgesetzt?"

 

(FSP-409399-2025-KGR/LM) 3. Anfrage von Abg. Georg Prack, BA an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, vertreten durch amtsführende Stadträtin Mag. Ulli Sima:

 

"Vor einem Jahr wurde das Wiener Wohnbeihilfegesetz novelliert. Zuvor kam es über Jahre trotz massiv steigender Bevölkerung zu sinkenden BezieherInnenzahlen: Während 2008 noch 58 336-mal Wohnbeihilfe und 7 972-mal Mietzinsbeihilfe (gesamt: 66 308) bezogen wurde, lauten die Zahlen für 2023 nur mehr 31 043 (Wohnbeihilfe) und 9 955 (Mietzinsbeihilfe), gesamt also 40 998 Bezüge. Die Novelle der Wohnbeihilfe wurde mit der Ankündigung verbunden, den durch eine kalte Progression aus der Wohnbeihilfe stark eingeengten BezieherInnenkreis wieder zu erweitern und die Ausgaben für Wohnbeihilfe an das frühere Niveau heranzuführen. Medial wird von einem weiteren Rückgang der BezieherInnen von Wohnbeihilfe für das Jahr 2024 berichtet. Wie viele distinkte Haushalte haben im Jahr 2024 Wohnbeihilfe nach dem Wiener Wohnbeihilfegesetz bezogen?"

 

(FSP-545018-2025-KVP/LM) 4. Anfrage von Abg. Sabine Keri an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz:

 

"Seit Jahren erschüttern uns die Berichte der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie der Volksanwaltschaft über die strukturellen Missstände und Defizite bei der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11). Seien es der eklatante Platzmangel, die chronische Überbelegung, die fehlenden professionellen Personalressourcen oder die steigende Gewalt und Übergriffe unter Jugendlichen und gegen Pädagogen. Man erinnere sich etwa an die Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in einer Einrichtung der MA 11, deren Hilferufe niemand gehört haben will oder an jene Mädchen in Obhut der MA 11, die beim Drogenkauf vergewaltigt wurden. Gleichzeitig steigen die Kosten für die Volle Erziehung in Wien ins Unermessliche. Nun fordert das für die MA 11 zuständige Mitglied der Landesregierung, Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS), 'sozialpädagogische Einrichtungen für strafrechtlich auffällige strafunmündige Minderjährige', in denen man Kindern und Jugendlichen 'Halt, Struktur und professionelle Begleitung mittels klarer Regeln, verbindlicher Struktur und individueller Entwicklungsförderung' geben möchte. Nachdem dies in den vergangenen fünf Jahren in den bereits bestehenden sozialpädagogischen Einrichtungen der MA 11 unter NEOS-Verantwortung offensichtlich nicht geschafft wurde: Welche konkreten Maßnahmen werden auf Grund aktueller Planungen und Überlegungen Ihres Ressorts in der Wiener Kinder- und Jugendhilfe gesetzt, um in den bereits bestehenden

 

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