Elektronische Kennzeichnung (Chippen) und Registrierung von Hunden und Zuchtkatzen

Hunde und Zuchtkatzen müssen mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert werden.

Für internationale Reisetätigkeit ist das Chippen von Hunden und von allen Katzen verpflichtend.

Die Registrierung Ihres Tieres sowie Datenänderungen (zum Beispiel Halter*innen-Wechsel) können Sie online durchführen.

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Österreich Hunde oder Zuchtkatzen halten, müssen Sie diese Tiere mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip kennzeichnen und in der Heimtierdatenbank registrieren lassen.

Diese Verpflichtung gilt auch für unkastrierte Freigängerkatzen.

Alle anderen Katzen können Sie freiwillig chippen und registrieren lassen. Ausnahme: Wenn Sie mit Ihren Katzen außerhalb Österreichs verreisen möchten, müssen Sie alle Katzen chippen lassen.

Der Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, hält ein Leben lang und ist nicht gesundheitsschädlich.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Für das Chippen:

  • Bei Hunden: spätestens im Alter von 3 Monaten, jedenfalls vor der 1. Weitergabe des Tieres
  • Bei Zuchtkatzen: jedenfalls bevor die bleibenden Eckzähne durchbrechen

Für die Registrierung in der Heimtierdatenbank:

  • Bei Hunden: binnen 1 Monat nach dem Chippen, der Einreise oder der Übernahme des Tieres; jedenfalls aber vor einer Weitergabe des Tieres
  • Bei Zuchtkatzen: binnen 1 Monat nach dem Chippen oder der Übernahme eines gekennzeichneten Tieres

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Wenn Sie Ihr Anliegen persönlich in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz erledigen möchten, rufen Sie unter +43 1 4000-8060 an. Ihr Anliegen wird aufgenommen und der*die zuständige Referent*in wird Sie kontaktieren.

Verfahrensablauf

Für das Chippen wenden Sie sich bitte an praktisch tätige Tierärzt*innen. Das Chippen ist für das Tier vergleichbar mit einer Impfung.

Die Registrierung in der Heimtierdatenbank können Sie

Praktisch tätige Tierärzt*innen können auch einen EU-weiten Heimtierausweis ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

Für das Chippen: Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem*Ihrer Tierärzt*in über die anfallenden Kosten.

Für die Eintragung in der Heimtierdatenbank oder eine Datenänderung:

  • Wenn Sie die Eintragung oder Datenänderung selbst vornehmen: keine
  • Bei Tierärzt*innen: Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem*Ihrer Tierärzt*in über die anfallenden Kosten.
  • Bei der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz: 20,84 Euro

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Bitte beachten Sie: Direkt bei der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz können Sie nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, bezahlen.

Formular

Zusätzliche Informationen

Registrierung von Hunden - Heimtierdatenbank und Chippflicht
Registrierung von Zuchtkatzen - Heimtierdatenbank und Chippflicht
Hunde und Katzen: Chippen und Registrieren

Für weitere Anfragen und Auskünfte zu diesem Thema stehen die Amtstierärzt*innen der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz an der Hotline "Veterinäramt und Tierschutz, Fundservice für Haustiere" unter der Telefonnummer +43 1 4000-8060 zur Verfügung.

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